Baden-Württemberg wird ab dem kommenden Montag die Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr einführen. Das soll helfen, die Verbreitung des Coronavirus weiterhin einzudämmen. Für wie lange das gelten soll, kann Ministerpräsident Kretschmann noch nicht beantworten. Er geht aber davon aus, dass, wie auch die Kontaktbeschränkungen, diese Regelung sehr, sehr lange gelten wird. Kretschmann betont, dass es nicht um einen medizinischen Mundschutz geht; auch ein Schal oder ein Tuch reichen. Ob und wie ein Verstoß bestraft wird, darüber wird die Landesregierung noch beraten.
Mit Blick auf die Wiederzulassung von Gottesdiensten werden laut Kretschmann „gerade die Konditionen verhandelt“; im Mai würden sie wieder möglich sein. Der Ministerpräsident betonte, Gottesdienste seien „ein problematischer Bereich“. Als Beispiel nannte er das Singen, bei dem leicht Tröpfchen übertragen werden könnten. Die Kirchen zeigten sich aber „außerordentlich kooperativ“. Gespräche gebe es auch mit Juden und Muslimen.
Hier geht’s zum Statement von Kultusministerin Susanne Eisenmann zum Thema Schulstart und erweiterte Kinderbetreuung: