Der erste richtige Schnee im neuen Jahr lässt noch auf sich warten. Aus den vergangenen Wintern haben wir aber gelernt: Wenn es schneit, dann richtig. Dann kommt folgende Frage auf: Wer ist eigentlich für das Schnee schippen vor der eigenen Haustür verantwortlich? Dabei müssen verschiedene Regeln für das korrekte Durchführen des Winterdienstes beachtet werden. So ist z.B. festgelegt, in welchem Zeitraum der Gehweg freigeräumt werden muss und welche Streumittel erlaubt sind. Schnee und Eis bringen für Mieter und Hauseigentümer Rechte und Pflichten mit sich. Was muss unter den Parteien vertraglich festgelegt werden? Wir haben beim Experten-Anwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Ottmar Wernicke (Haus & Grund Württemberg) nachgefragt.