Das Land Baden-Württemberg passt seine Corona-Verordnung an. Sie tritt am Mittwoch in Kraft. Für den Einzelhandel gilt in der Alarmstufe die 3G-Regel dann nicht mehr. Das kündigte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag auf der Regierungspressekonferenz in Stuttgart an.
Bislang galt in der Alarmstufe 1 3G, sodass nur Geimpfte, Genesene oder Kunden mit einem aktuellen Test Zutritt hatten. Dies entfällt mit der angepassten Corona-Verordnung des Landes. Nur die Maskenpflicht müssen Kunden weiter beachten.
„Ich glaube, dass das pandemisch vertretbar ist“, sagte Kretschmann über die Lockerung. Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) betonte, dass in der Alarmstufe II die vorgesehene 2G-Regel für den Einzelhandel nicht wegfalle.