In den Wintermonaten sollten besser alle Milchkühe im Stall bleiben. Und auch den Dünger, den sie ausscheiden, dürfen die Landwirte in besagtem Zeitraum nicht auf den Wiesen ausfahren. Denn gemäß der deutschen Düngeverordnung gilt vom 1. November bis zum 31. Januar eine sogenannte Güllesperrfrist, die dem Grundwasserschutz dient. Regional ist es allerdings dennoch möglich diese Frist je nach Klima und Boden zu verschieben: Denn im Landkreis Ravensburg beispielsweise hatte die Sperrfrist zwei Wochen später begonnen, ab morgen dürfe dann auf Grünland wieder Gülle ausgefahren werden. Unsere Reporterin Theresia Keck hat einmal bei einem Landwirt, aber auch bei den zuständigen Behörden nachgefragt.