Das Volksbegehren von SPD und Bündnispartnern über gebührenfreie Kitas hat das baden-württembergische Verfassungsgericht heute als verfassungswidrig und damit unzulässig eingestuft. Zu groß seien die Eingriffe in die Finanzen des Landes. Auch mit der Formulierung des Gesetzesentwurfs war das Gericht nicht zufrieden.
Anfang vergangenen Jahres hatten die SPD und ihre Bündnispartner die nötige Anzahl an Stimmen für ein Volksbegehren gesammelt. Das Innenministerium hatte das Begehren jedoch abgelehnt. Die Begründung: Es nehme zu sehr Einfluss auf den Staatshaushalt und verstoße damit gegen die Landesverfassung. Daraufhin beantragte die SPD eine Prüfung durch das Verfassungsgericht. Das kam nun zu einem ähnlichen Schluss. Aus dem Gesetzesentwurf gehe nicht klar genug hervor, welche finanzielle Folgen eine Abschaffung der Kita-Gebühren nach sich ziehen. Damit verstoße der Gesetzesentwurf gegen den Grundsatz der Bestimmtheit. Außerdem betreffe der Entwurf die Abgabenverordnung, über die das Volk laut Verfassung wiederum nicht direkt abstimmen darf. Andreas Stoch, Landesvorsitzender der SPD, zeigte sich enttäuscht und kritisierte beide Punkte. Die Hürden für ein Volksbegehren und eine Gesetzgebung direkt aus dem Volk seien mit diesem Urteil viel zu hoch gelegt worden.