Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die grundsätzliche Beschränkung des Zugangs zu Einzelhandelsgeschäften auf Geimpfte und Genesene vorläufig außer Vollzug gesetzt. Demnach hat das Gericht einem Eilantrag eines Beleuchtungsgeschäft stattgeben. Grundsätzlich sei eine 2G-Regel für den Handel zwar möglich, die bayerische Regelung sei jedoch nicht hinreichend klar formuliert, so die Richter.