2 Jahre und drei Monate ohne Bewährung – So lautet das Urteil des Ulmer Landgerichts gegen zwei der Angeklagten im Prozess um die Vergewaltigung einer 14-jährigen an Halloween im Jahr 2019 in Illerkirchberg im Alb-Donau-Kreis. Zwei weitere Angeklagte müssen für 2 Jahre und zwei Monate in Haft – ebenfalls ohne Bewährung. Das teilweise Geständnis der Angeklagten, die sonst für den Großteil des Prozesses geschwiegen haben, hat sich mindernd auf das Strafmaß ausgewirkt. Genauso wie die Tatsache, dass nicht genau geklärt werden kann was genau in der Nacht geschehen ist. Das Opfer habe laut Staatsanwaltschaft teilweise nachweislich falsche Angaben gemacht. Das Gericht sieht es allerdings als erwiesen an, dass die Angeklagten dem Mädchen in einer Flüchtlingsunterkunft in Illerkirchberg Betäubungsmittel verabreicht und sie dann mehrmals vergewaltigt haben. Der Prozess hatte ursprünglich gegen fünf Angeklagte begonnen. Das Verfahren gegen einen 15-jährigen war nach der Verständigung auf einen Täter-Opfer-Ausgleich zuvor eingestellt worden.