Urteil wegen IHK-Mitgliedsbeitrag

Ein IT-Unternehmer aus Ulm hat mit seiner Klage gegen die Industrie-  und Handelskammer teilweise Recht bekommen. Jürgen Spinger hatte gegen einen Gebührenbescheid geklagt. Den hatte er aufgrund seiner Pflichtmitgliedschaft in der IHK erhalten. Er war der Meinung, die IHK würde zu hohe Rücklagen bilden. Das Gericht sieht das aber nur teilweise so.

Gegenstand des Verfahrens sind Beitragsbescheide der IHK Ulm für die Jahre 2015 und 2016. Die Beteiligten streiten im Kern über die Frage, ob die ab 2017 vorgenommene nachträgliche „Abschmelzung“ der für diese Beitragsjahre von der beklagten Kammer gebildeten Rücklagen wirksam und rechtmäßig erfolgt ist. Das Gericht entschied, dass eine für 2015 eingestellte Ausgleichsrücklage in Höhe von knapp einer Million Euro zwar sachlich nicht gerechtfertigt gewesen ist. Für das Jahr 2015 muss Jürgen Springer nun 882,10 Euro weniger zahlen. In fast allen weiteren Punkten weist das Gericht die Klage ab.

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