Urteil gefallen: Bewährungsstrafe für Schweinemastbetreiber

Vor fast genau einem Jahr hat das Ulmer Amtsgericht ein spektakuläres Urteil gefällt: Drei Jahre Haft für einen Schweinemast-Betreiber aus Merklingen. Drei Jahre, das heißt Gefängnis, ohne Bewährung. Doch sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung fanden den Richterspruch zu hart und legten gegen das Urteil Berufung ein. Heute nun musste das Landgericht erneut in dem Fall entscheiden: Zwei Jahre auf Bewährung lautet das Urteil jetzt.

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