In Baden-Württemberg gilt seit heute die Alarmstufe mit weiteren Einschränkungen für Ungeimpfte. Für viele Bereiche des öffentlichen Lebens ist in der Alarmstufe der Zugang nur noch für Geimpfte und Genesene erlaubt (2G). Dazu zählen unter anderem Kinos, Museen, Opern, Konzerte, Stadtfeste, Sportstätten und Schwimmbäder. Auch im Restaurant oder Café reicht in Innenräumen künftig ein Test nicht mehr aus.
Im Außenbereich brauchen Ungeimpfte einen PCR-Test. Auch für die Übernachtung im Hotel müssen Ungeimpfte einen PCR-Test vorlegen. Im Einzelhandel gilt künftig 3G. Ausgenommen davon sind Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien und Abhol- und Lieferangebote.
Aber sind diese Maßnahmen sinnvoll? Reichen sie aus? Und sind sie umsetzbar beziehungsweise kontrollierbar? Das haben wir Bürgerinnen und Bürger in der Ravensburger Innenstadt gefragt.