Am 23. Januar wurde von der Stadt Ulm eine Allgemeinverfügung zum Tragen einer Maskenpflicht erlassen. Nun hat die Stadt die Androhung unmittelbaren Zwangs aus der Verfügung gestrichen. Ein Ulmer hatte zuvor vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen Beschwerde eingelegt. Die Rechtslage ändere sich nicht, betont Oberbürgermeister Gunter Czisch. Für die Stadt sei es wichtig gewesen, den Passus, der für mutwillige Fehlinterpretationen gesorgt hat, zu entfernen, so Czisch weiter.