Geflüchtete aus der Ukraine erhalten kostenfreie Fahrten, sowohl im deutschen Fernverkehr als auch im Nahverkehr. Das hat der Branchenverband VDV in einer Sondersitzung beschlossen. Das gilt auch für das gesamte DING-Gebiet, also in Ulm, im Alb-Donau Kreis, in Biberach und in Neu-Ulm. Als Fahrschein gilt ein spezielles Ticket, das in allen DB-Reisezentren erhältlich ist oder ein gültiges Ausweisdokument. Die Regelung gilt bis auf weiteres.