Testpflicht im bayerischen Einzelhandel

Bayern führt eine Testpflicht für Kunden im Einzelhandel ein. Wer zukünftig shoppen will, muss bei einer Inzidenz über 100 einen negativen Corona-Test nachweisen. Der Bayerische Ministerrat hat das beschlossen. Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, Buchhandlungen und Schuhgeschäfte werden künftig wieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt. Einkaufen ist dort ab dem 12. April nur unter den Bedingungen möglich, die für den übrigen Einzelhandel gelten:

Landauf landab sprießen immer mehr Testzentren aus dem Boden. Doch wie kann man einen negativen Test sicher nachweisen? Ein Unternehmen aus der Region hat eine Lösung.

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