Knapp fünf Monate nach der Krawallnacht in Stuttgart hat am Dienstag der erste öffentliche Prozess vor dem Amtsgericht stattgefunden. Der 18-jährige Tatverdächtige wird beschuldigt, zwei Scheiben eines Polizeiwagens eingeschlagen und eine halbleere Getränkedose in Richtung von Beamten geworfen zu haben. Beides hat der Angeklagte eingeräumt. Das Jugendschöffengericht hat den 18-Jährigen wegen schweren Landfriedensbruchs und versuchter schwerer Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Das war zunächst auch die Forderung der Staatsanwaltschaft. Im Laufe des Prozesses zeigte sich der 18-Jährige jedoch reumütig und entschuldigte sich für seine Taten bei der Stuttgarter Polizei. Das hat die Staatsanwaltschaft dazu bewogen, auf eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung zu plädieren. Die Verteidigung plädierte auf maximal ein Jahr. Das Gericht hat sich dennoch für eine Strafe ohne Bewährung entschieden. Unter anderem weil der 18-Jährige seine Taten recht früh in der Stuttgarter Krawallnacht verübt habe und daher eine animierende Wirkung auf andere gehabt hätte.
Die Verteidigung hat angekündigt in Berufung gehen zu wollen. Sie hält das Urteil für „total überzogen“.
Am Dienstagnachmittag stand ein weiterer 19-Jähriger vor Gericht wegen der Krawallnacht. Auch er wurde vom Amtsgericht wegen besonders schwerem Landfriedensbruch zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Laut Anklage hatte der Angeklagte ebenfalls ein Polizeifahrzeug massiv beschädigt.