Änderungen im September. Die Abgabefrist für Steuererklärungen für 2022 ohne Steuerberater endet am 30. September. Auch die Frist, innerhalb derer Studierende die Energiepauschale von 200 Euro beantragen können, endet dann. Genauso wie die Frist für Rentner, einen Antrag für Unterstützung auf dem Härtefallfonds zu stellen. Ab dem 1. September ist es möglich, nach einer Online-KfZ-Beantragung mit einer digitalen Bestätigung sofort am Straßenverkehr teilzunehmen – mit einer Frist von 10 Tagen. Den Umweltbonus als Förderung für Elektroautos können außerdem nur noch Privatpersonen beantragen. Und ab Montag, den 4. September, gibt es dann auch neue Regeln beim Blutspenden: Dann darf die sexuelle Orientierung nicht mehr als Ausschlusskriterium herangezogen werden.