Peter Öhler war angeklagt, sich 2016 des Selbstdopings strafbar gemacht und sich vor einem internationalen Wettkampf in Dänemark eine Infusion zur Leistungssteigerung verabreicht zu haben. Gegen ein Urteil der Kleinen Strafkammer wäre als weiteres Rechtsmittel die Revision zum Oberlandesgericht Stuttgart möglich.