Ein Jahr und sechs Monate für die Angeklagte sowie zwei Jahre Haft für den Angeklagten, jeweils auf Bewährung hat der Staatsanwalt für die Tötung einer Passantin in Frohnstetten durch einen Kangal-Rüden gefordert. Die beiden Angeklagten hätten bei der Haltung des großen Hundes fahrlässig gehandelt.