Die SPD will eine kostenlose Kinderbetreuung durchsetzen. Dafür hat die Partei Stimmen für ein Volksbegehren gesammelt und diese mit einem Antrag an das Innenministerium übergeben. Das Innenministerium hat den Antrag aber abgelehnt. Er sei rechtlich nicht zulässig. Das sieht die SPD anders und zieht jetzt vor Gericht. Beide Seiten tauschten heute ihre Argumente aus. Die Verfassungsrichter stellten dabei Fragen zur Umsetzung des Gesetzentwurfes.