Bis Ende des Jahres werden die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld vom Bund verlängert. Die Anträge werden seit Anfang September zudem intensiver geprüft. Eine betriebliche Weiterbildung sollte während der Kurzarbeit genutzt werden. Die Bundesagentur für Arbeit kann die Weiterbildungen bezuschussen und Qualifizierungsberatungen unterstützen. Unternehmen haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mindesten zehn Prozent haben.