Seit heute gilt die 3G-Regel im ÖPNV

In Bussen und Bahnen gilt seit heute die 3G-Regel. Wer nicht geimpft, genesen oder getestet ist darf nicht einsteigen. Für die Kontrolle der Einhaltung sind die Betreiber der Verkehrsunternehmen verantwortlich- sie werden dabei aber auch von den örtlichen Polizeibehörden unterstützt. In Ludwigsburg und Böblingen soll es beispielsweise Anfang Dezember auch Schwerpunkt-Kontrollen geben. Bei Verstößen werden mindestens 200 Euro Bußgeld fällig. Ausgenommen von der 3G-Regel sind Kinder, die ihr sechstes Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Schülerinnen und Schüler. Bei ihnen reicht ein Schülerausweis oder ein anderer von der Schule ausgestellter Nachweis aus.

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