Von heute an gilt in baden-württembergischen Wäldern wieder striktes Rauchverbot. Damit will das Land die Gefahr von Waldbränden eindämmen. Das Landwirtschaftsministerium verweist auf trockene Äste und Blätter die aktuell auf dem Waldboden liegen. Weggeworfene Zigaretten könnten diese entzünden. Minister Peter Hauk sagt heute in Stuttgart: „Müll gehört grundsätzlich nicht in den Wald und das Rauchen ist ab 1. März auch in den Wäldern Baden-Württembergs verboten“. Das Rauchverbot im Wald gilt bis Ende Oktober.
Dem baden-württembergischen Landwirtschaftsministerium zufolge sollten im Wald folgende Regeln beachtet werden:
- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
- Feuer machen ist ganzjährig nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Je nach örtlicher Situation können die Ortspolizeibehörden sowie die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten.
- Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
- Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss grundsätzlich mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
- Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.