Querdenken-Gründer Michael Ballweg muss weiter in U-Haft bleiben

Michael Ballweg, der Querdenken-Gründer, muss wegen Fluchtgefahr weiter in Untersuchungshaft bleiben. Das hat das Oberlandesgericht am Montag mitgeteilt. Es gibt einen neuen, angepassten Haftbefehl. Mit dem neuen Haftbefehl reagierte das Stuttgarter Oberlandesgericht auf eine erneute Haftbeschwerde Ballwegs.Der Strafsenat des OLG sieht den Beschuldigten nach dem derzeitigen Ermittlungsstand des versuchten gewerbsmäßigen Betruges und der Geldwäsche dringend verdächtig. Der neue Haftbefehl ersetzt den bisherigen Haftbefehl des Amtsgerichts Stuttgart wegen Betrugs. Wie lange die Ermittlungen insgesamt noch andauern werden, konnte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft nicht sagen. Ballweg sitzt seit dem 29. Juni wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Zuvor hatten sich der Justiz bei einer Durchsuchung seines Hauses und Büroräumen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Ballweg sich mit seinen Vermögenswerten ins Ausland absetzen wollte. Nach damaligen Angaben aus Justizkreisen bestand der Verdacht des Betrugs in Höhe von rund 640.000 Euro sowie der Geldwäsche in Höhe von etwa 430.000 Euro.

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