Heute beginnt Die Verhandlung im Verfahren des AfD Parlamentariers Klaus Günter Voigtman gegen den Landtag. Beim Prozessauftakt im Landesverfassungsgericht in Stuttgart klagt Voigtmann gegen den Landtag von Baden-Württemberg, weil der seine Geschäftsordnung im Bezug auf den Alterspräsidenten geändert hat. Der Alterspräsident des Landtages wird jetzt nicht mehr das älteste Mitglied, sondern das Mitglied das dem Landtag am längsten angehört. – und mit dieser Regeländerung also nicht mehr Klaus Günther Voigtman