Im Prozess wegen Mordes und Vergewaltigung an einen 35-Jähringen fordert die Staatsanwaltschaft am Landgericht Ulm lebenslange Haft für den Angeklagten. Die Verteidigung wiederum plädiert auf Freispruch. Sie gehe, anders als die Staatsanwaltschaft, davon aus, dass er keine Tötungsabsicht hatte.
Der damals 29-Jährige soll einen Bekannten durch Alkohol wehrlos gemacht und ihn anschließend vergewaltigt haben. Das Opfer starb laut Obduktion mit mehr als 5 Promille im Blut.