Polizei kontrolliert LKW-Verkehr auf der A8

Am Dienstag führten Beamte der Verkehrspolizei Neu-Ulm zusammen mit dem Gefahrgutkontrolltrupp der Autobahnpolizei Memmingen, der Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrspolizei Kempten und zivilen Videomessfahrzeugen der Autobahnpolizei Günzburg auf der Tank- und Rastanlage Leipheim eine Schwerverkehrskontrolle durch.

Primäres Ziel war es hierbei den Mindestabstand von 50 Metern für Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t auf der BAB 8 zu überwachen. Hierzu filmten die Beamten die Lkw mit mehreren zivilen Videofahrzeugen der Verkehrspolizei und der Autobahnpolizei beweissicher bei einem entsprechenden Verstoß und übergaben sie anschließend den Schwerverkehrskontrolleuren zur Beanstandung und weiteren Kontrolle auf dem Parkplatz der Rastanlage über. Insgesamt drei Abstandsunterschreitungen und zwei Geschwindigkeitsverstöße konnten so festgestellt werden.

Bei einem Transport von Gefahrgut missachtete der Fahrer die Ladungssicherung und es fehlte ein vorgeschriebener Feuerlöscher. Dies führte für den Fahrer zu einer Sicherheitsleistung über 1.500 Euro und der Unterbindung der Weiterfahrt. Ein weiterer Fahrer führte Güterverkehr ohne Lizenz durch. Die Beamten stellten einen Haftbefehl bei einer Person fest, der nach Zahlung von 700 Euro abwendbar war. Sie registrierten zudem einen Geschwindigkeitsverstoß mit einem Lkw, dies war nach Auswertung des digitalen Kontrollgeräts ersichtlich. Bei einem weiteren Transport entdeckten die Beamten ungesicherte Ladung. Zwei Mal fehlte der Download der Fahrerdaten aus dem digitalen Kontrollgerät durch den Unternehmer, diesen Verstoß ahndeten die Beamten mit einer Sicherheitsleistung über je 200 Euro. Zwei Mal fehlte das Digitale Kontrollgerät im Lkw komplett, bei einem weiteren Fahrer war die Berufskraftfahrerqualifikation abgelaufen.

Bei drei Kleintransportern fehlten die Tageskontrollblätter (Aufzeichnungen über Lenk- und Ruhezeiten), zwei Lkw-Fahrer verwarnten die Einsatzkräfte wegen der Nichteinhaltung der täglichen Ruhezeit. Zuletzt stellten sie bei einem Fahrer einen Verstoß gegen die Kabotageregelung fest. Die Beamten erhoben hier eine Sicherheitsleistung über 1500 Euro.

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