Bei den Plädoyers im Paketbomber-Prozess vor dem Landgericht Heidelberg fordern die Verteidiger einen Freispruch. Aus ihrer Sicht gibt es keine handfesten Indizien dafür, dass ihr Mandant der Täter sei. Auch ein anthropologischer Gutachter hat den Mann entlastet. Die Staatsanwaltschaft besteht weiter darauf, dass der 66-jährige Angeklagte von Ulm aus Paketbomben an Lebensmittelkonzerne verschickt haben. Dabei wurden vier Menschen verletzt. Die Forderung der Staatsanwaltschaft: Viereinhalb Jahre Haft.