Kleine Parteien sind durch die Corona-Krise aus Sicht des Landesverfassungsgerichts bei der Zulassung zur Landtagswahl benachteiligt. Aus Angst vor dem Corona-Virus würden sich Passanten den Unterschriftensammlern nicht nähern. Der Landtag halte aber trotz anhaltender Pandemie an der ursprünglichen Unterschriften-Hürde für die Wahlzulassung fest. Die Parteien müssen bislang für eine landesweite Wahlzulassung in den 70 Wahlkreisen insgesamt 10 500 Unterschriften bekommen – das sind 150 Unterschriften pro Wahlkreis. Damit verletze der Landtag das Recht auf Chancengleichheit der kleineren Parteien, stellte das Gericht am Montag nach einer mündlichen Verhandlung in Stuttgart fest. Die Wahl findet am 14. März 2021 statt.