Auf der einen Seite ist die Gerichtsentscheidung eine Erleichterung, auf der anderen auch eine Enttäuschung: Seit dem 8. Dezember dürfen Kunden in Bayern nur noch mit 2G-Nachweis in viele Ladengeschäfte. Kontrollen an den Eingängen sind die Folge. Nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes hat sich herausgestellt: In Modegeschäften hätte das nicht sein müssen.
Es gab ein Kommunikationsproblem, weshalb die Händler die strengeren Maßnahmen umgesetzt haben. Um die Ausnahmen von der 2G-Regelung zu konkretisieren, hatte die Bayerische Staatsregierung eine Liste mit Beispielen veröffentlicht. Schuhgeschäfte, Parfümerien und Autowaschanlagen wurden hier erwähnt. Bekleidungsgeschäfte allerdings nicht. Deshalb sind die Händler davon ausgegangen, dass diese Ausnahme nicht für sie gilt. Erst seit der Gerichtsentscheidung vergangene Woche stehen auch diese Geschäfte auf der Liste.
Rund 30 Prozent der Menschen in Deutschland sind nicht geimpft. Weil diese bei einer 2G-Regelung ausgeschlossen sind, fallen sie als Kunden weg. Hinzu kommt, dass die Kontrollen auch andere Kunden abschrecken. Jetzt rechnen die Händler beidseits der Landesgrenze mit einem Einkaufstourismus in die Klamottenläden im Freistaat. In Baden-Württemberg hoffen die Einzelhändler, dass auch bei ihnen die Regelung wegfällt. Angesteckt hätte sich hier, laut dem Präsidenten des Handelsverbandes Baden-Württemberg, niemand.