Der bayerische Oberste Rechnungshof, kurz ORH hat deutliche Zweifel an der Höhe der benötigten Neuverschuldung wegen Corona und an weiteren Teilen des bayrischen Staatshaushalts für 2022 angemeldet. Um die Corona Pandemie bewältigen zu können, hatte der Landtag im Jahr 2020 einen Kreditrahmen von bis zu 20 Milliarden Euro eingeplant. Für das Jahr 2022 stehen noch 5,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Aufgabe des ORH ist die Finanzkontrolle Bayerns. Er weist darauf hin, dass aufgenommene Notlagenkredite nur ausnahmsweise für mögliche Neuverschuldung und ausschließlich zur Bekämpfung der Pandemie und ihrer Folgen eingesetzt werden dürfen. Es sei daher zu prüfen, ob finanzielle Spielräume vorhanden sind, um eine Neuverschuldung zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren.