Nach der Ravensburger Oberbürgermeister-Wahl sind inzwischen zwei Wahlanfechtungen eingegangen – eine davon stammt von Gegenkandidatin Fridi Miller, die andere von einem Ravensburger Bürger. Beide Einsprüche liegen nun beim Regierungspräsidium Tübingen. Die Behörde entscheidet in den nächsten zwei Wochen, ob die Wahlanfechtungen berechtigt sind. Ist dies der Fall, wird die OB-Wahl vom 11. März als ungültig erklärt.