Ein Gerichtsurteil zwingt viele Notfallpraxen in Baden-Württemberg zur Schließung. Das Bundessozialgericht hat gestern beschlossen, dass Ärzte, die sich freiwillig für Bereitschaftsdienst zur Verfügung stellen, von nun an sozialversichert sein müssen. Dafür braucht es neue Vereinbarungen mit den kassenärztlichen Vereinigungen. Bis eine Lösung gefunden ist, greife ein Notfallplan: Acht Notfallpraxen im Land schließen, darunter Praxen in Göppingen und Schorndorf, in weiteren kann es zu Einschränkungen kommen.