Seit Mitte März gilt in Baden-Württemberg die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht. Kliniken, Heime und Praxen müssen seitdem Mitarbeitende, die nicht geimpft oder genesen sind, dem Gesundheitsamt melden. Trotz 10.000 Beschäftigter ohne Impfnachweis im Land, wurden bislang keine Bußgelder verhängt. Betroffene müssen diese so schnell auch nicht fürchten. Man wolle zunächst einmal versuchen, sie von der Maßnahme zu überzeugen und erst bei keiner Einsicht weitere Schritte einleiten.