Es ist noch nicht vorbei: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Ravensburger Urteil gegen einen 46-jährigen Mann aus Berg wegen Mordes an seiner Ehefrau teilweise wieder aufgehoben. Allerdings nur in einem Punkt: dem der besonderen Schwere der Schuld. Dieser Punkt wurde am Dienstag am Landgericht Ravensburg noch einmal verhandelt.