Mit der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung hat jeder das Recht, Unternehmen auf Herausgabe seiner Daten aufzufordern. Aber auch die Unternehmen müssen sich an das neue EU-Recht anpassen. Wie das genau aussieht und ob wir wirklich die Kontrolle über unsere Daten zurück bekommen, erläutert Dr. Björn Schallock im Gespräch mit Rolf Benzmann. Dr. Schallock ist Rechtsanwalt für IT-Recht.
Ausstrahlung: 17.1.2018