Neue Corona-Verordnung: Was gilt und was nicht mehr?

Heute ist die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft getreten. Die ist 38 Seiten lang hält mit der Rückkehr zur Alarmstufe I einige neue Regeln parat. Was gilt für Geimpfte und Genesene, was für Ungeimpfte?

Während es in der Gastronomie mit dem Wegfall der Sperrstunde und der Rückkehr von 2G+ zu 2G leichte Lockerungen gibt, bleibt bei den Clubs und Diskotheken alles beim Alten: Sie müssen zu bleiben. Ebenfalls leichte Lockerungen gibt es beispielsweise im Einzelhandel, beim Friseurbesuch und beim Sport in Innenräumen.

Allerdings bedeuten neue Regeln auch immer viel Unsicherheit und viele Fragezeichen bei den Betroffenen. Auch dem Stuttgarterinnen und Stuttgartern fällt es schwer, da immer den Überblick zu behalten.

 

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