Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung geändert, die neuen Regelungen treten bereits morgen in Kraft. Im Mittelpunkt der Änderungen stehen die Weihnachtsmärkte: Der Verkauf und Verzehr von Speisen ist erlaubt, ebenso andere Angebote, die zum Verweilen einladen. Damit sind dann zum Beispiel Fahrgeschäfte oder Live-Musik gemeint. Sowohl in der Basis- als auch in der Warnstufe gilt die 3G-Regelung und Maskenpflicht, sollte die Alarmstufe erreicht werden tritt die 2G-Regelung in Kraft. Die Veranstalter tragen die Gesamtverantwortung, sprich sie müssen sowohl ein Hygienekonzept als auch ein System zur Nachverfolgung der Kontaktdaten vorweisen.