Nach der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz hat das Land Baden-Württemberg für kommenden Montag eine neue Corona-Verordnung angekündigt. Über Twitter gab das Sozialministerium erste Einzelheiten bekannt. So soll der Inzidenzwert nicht mehr als ordnungspolitisches Instrument für Einschränkungen auftauchen. Von 16. August an können alle Menschen, unabhängig von der jeweiligen Inzidenz, am gesellschaftlichen Leben teilhaben – allerdings unter einer Bedingung: geimpft, genesen oder getestet. An Details arbeitet die Landesregierung momentan noch. So ist z.B. vorgesehen, dass es bei kulturellen Veranstaltungen im Innenbereich sowie in Clubs und Diskotheken keine Personenobergrenze mehr geben soll, die Einrichtungen können unter Vollauslastung öffnen. Bedingung: die BesucherInnen sind geimpft, genesen oder in diesem Fall ganz wichtig: mit PCR-Test negativ getestet. Bei der Innen-Gastro, bei Friseuren und körpernahen Dienstleistern etc. soll hingegen ein Antigenschnelltest ausreichen.