Neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg

Am 15. Oktober tritt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung ein. Beim sogenannten 2G-Optionsmodell sollen Kulturveranstalter und Restaurantbetreiber selbst entscheiden können, ob sie Besucher nach der 3G-Regel oder nach der 2G-regel einlassen. Entscheiden sie sich für 2G, lassen sie nur geimpfte und genesene Personen ein. Die müssen dann keine Masken in den Räumen der Veranstalter tragen. Entscheidet sich eine Lokalität gegen 2G, gelten die alten Regeln und eine Maskenpflicht fällt nicht weg. Eine weitere Änderung: es gibt eine schärfere Testpflicht in Betrieben mit Kundenkontakt.

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