Neue Corona-Regeln ab Oktober: In Pflegeeinrichtungen gilt wieder Maskenpflicht

Ab Oktober gelten in Baden-Württemberg neue Corona Regeln – für die meisten ändert sich nicht viel. Neu ist allerdings die FFP2 Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen, wie zum Beispiel in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung. Und zwar nicht nur für die Pfleger, sondern auch für die Bewohner. Im eigenen Wohnzimmer müssen die Bewohner also eine FFP2-Maske tragen. Und auch beim Arbeiten, beispielsweise in der Behindertenwerkstatt, herrscht durchgehend Maskenpflicht.

Verhältnismäßigkeit ist das große Stichwort: Während auf dem Oktoberfest und dem Wasen auf engstem Raum zusammen gefeiert wird – gilt in den Wohnheimen strikte Maskenpflicht. Pflegekräfte wissen jetzt schon – im Alltag ist das gar nicht umsetzbar! In keiner noch so kritischen Corona-Phase war eine durchgängige Maskenpflicht bisher vorgeschrieben. Und noch eine Neuerung betraft auch die Mitarbeiter: sie müssen sich ab morgen 3x pro Woche unter Aufsicht testen – nicht mehr wie aktuell von zuhause aus, bevor sie zur Arbeit erscheinen.

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