Die Stadt Ulm hat eine neue Allgemeinverfügung über die Maskenpflicht veröffentlicht. Darin definiert die Stadt Bereiche und Zeiten, an denen nicht angemeldete Versammlungen verboten sind. Montags von 17.45 bis 20 Uhr und freitags von 18.45 bis 21 Uhr sind Versammlungen und Aufzüge in den blau markierten Bereichen untersagt, im rot markierten Bereich gilt eine Maskenpflicht. Die Stadt begründet die Maßnahmen damit, dass durch die Spaziergänge unter anderem immer wieder der Verkehr teilweise lahmgelegt wird. Gültig ist die Allgemeinverfügung bis zum 19. März.