Nachtangelverbot - Kläger bekommen Recht

Das Verwaltungsgericht in Stuttgart hat heute entschieden, dass Angeln im Dunkeln wieder erlaubt ist, zumindest für die sechs Angler die dagegen geklagt hatten. Das Nachtangelverbot verstoße gegen höherrangiges Recht, so die anfängliche Begründung. Jetzt könnte das nur in Baden-Württemberg geltende Gesetz bald gänzlich aufgehoben werden. Das Nachtangelverbot hat zum Ziel die Ruhe der am Ufer lebenden Tiere nicht zu stören. Am Tag ist das Angeln im Land erlaubt, in der Nacht nicht. Gefischt werden darf nur ab einer Stunde vor Sonnenaufgang bis zu einer Stunde nach Sonnenuntergang. Ausnahmen gibt es in den Sommermonaten bei bestimmten Fischarten, wie Welsen und Aalen. Die Tierschutzorganisation Peta spricht sich für das Nachtangelverbot aus, weil Angeln „immer Tierquälerei“ sei.

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