Vier Monate vor Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft in Russland ist jetzt klar: Es darf auch ganz offiziell zu später Stunde laut werden. Heute hat das Bundeskabinett beschlossen, das Lärmschutzgesetz zu lockern. Das macht das Public Viewing auch nach 22 Uhr im Freien möglich. Und darüber freut man sich natürlich auch in Ulm.
Das Kabinett begründet die Lockerung des Lärmschutzgesetzes im Rahmen der Public Viewings mit einem erheblichen öffentlichen Interesse. Es gibt aber auch in Menschen, die sich mit den späten Public-Viewings in der Stadt nicht anfreunden können.