nach brutalem Angriff vor Querdenker-Demo - Urteil jetzt rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Stuttgart gegen zwei linke Aktivisten wegen gefährlicher Körperverletzung von Teilnehmern einer Querdenker-Demonstration bestätigt. Die Revisionen der beiden Angeklagten seien abgewiesen, teilte das Landgericht Stuttgart am Mittwoch mit. Die beiden 1995 und 1999 geborenen Männer hatten im Mai 2020 am Rande einer Querdenker-Demo mehrere Männer angegriffen und teils schwer verletzt. Nach dem Angriff lag ein opfer mehrere Wochen im Koma, ein anderer wurde so schwer am Auge verletzt, dass er seitdem fast blind ist. Das Landgericht Stuttgart hatte sein Urteil im Oktober 2021 gesprochen und die Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall verurteilt.

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