Die Landratsämter in der Region sehen kein Problem beim Aufstellen von Maibäumen. Unter Einhaltung der gängigen Corona-Vorschriften darf der Brauch durchgeführt werden. Allerdings wird bei den allgemein geltenden Kontaktbeschränkungen keine Ausnahme gemacht. Der technische Akt des Aufstellens falle laut der Behörden nicht unter das Veranstaltungsverbot. Eine Gemeinde oder beauftragte Firma dürfe den Baum selbst aufstellen. Aber auch nur mit so vielen Menschen, wie nötig. Ansammlungen von Schaulustigen müssten allerdings aufgelöst werden.