Luftqualität im Land deutlich besser - auch in Stuttgart werden Grenzwerte eingehalten

Die Luft ist in baden-württembergischen Städten im vergangenen Jahr 2021 deutlich sauberer geworden. Die Belastung mit Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub ging laut der vorläufigen Jahresauswertung der LUBW weiter zurück. Das hat das Verkehrsministerium nun bekanntgegeben. Demnach sind im vergangenen Jahr die Stickstoffdioxid-Konzentrationen auch an den verbliebenen Hotspots in Stuttgart unter den Grenzwert gesunken. Da hier der Grenzwert nur knapp eingehalten wurde, sind alle ergriffenen Maßnahmen zur Reduktion der Stickstoffdioxid-Konzentrationen, auch die Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge, weiterhin notwendig.

Beim Feinstaub PM10 werden die Grenzwerte schon seit 2018 im ganzen Land eingehalten. Auch 2021 haben die Belastungen durch Feinstaub PM10 weiter abgenommen. Aufgrund der deutlichen Unterschreitung der Grenzwerte sind Maßnahmen, die ausschließlich der Reduktion der Feinstaubbelastungen dienen, nicht mehr erforderlich. So tritt die für Stuttgart geltende Luftqualitätsverordnung Kleinfeuerungsanlagen am 15. April 2022 außer Kraft. Die Verordnung untersagt den Betrieb von sogenannten Komfortfeuerungen an Tagen, an denen das Austauschvermögen der Atmosphäre stark eingeschränkt ist und daher besonders hohe Feinstaubkonzentrationen zu erwarten sind.

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