Das Land hat seine neue Corona-Verordnung veröffentlicht. Die lässt bereits am Wochenende Lockerungen vor allem im Gastgewerbe und der Freizeit zu. In Gebieten mit einer stabilen Sieben-Tages-Inzidenz unter 100 dürfen diese Lockerungen umgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass der Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Im Landkreis Böblingen könnte das am Samstag der Fall sein. Wenn dem so ist, dann treten dort die neuen Regeln ab Montag in Kraft. Aber das ist noch nicht bei allen so richtig im Kopf. Wir haben uns ein Stimmungsbild in Böblingen eingeholt.
Und das sind die Lockerungen im Einzelnen:
- Öffnung von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben wie Ferienwohnungen oder Campingplätzen.
- Öffnung der Außen- und Innengastronomie zwischen 6 und 21 Uhr.
- Öffnung von Betriebskantinen sowie Mensen an Universitäten und Hochschulen.
- Zulässigkeit von Kulturveranstaltungen, insbesondere von Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen im Freien mit bis zu 100 Teilnehmenden.
- Zulässigkeit von Spitzen- oder Profisportveranstaltungen im Freien.
- Öffnung von Galerien, Museen und Gedenkstätten.
- Öffnung von Archiven und Bibliotheken.
- Öffnung von zoologischen und botanischen Gärten im Außen- und Innenbereich.
- Öffnung von Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen für kleine Gruppen von zehn Schülerinnen und Schülern.
- Öffnung von kleineren Freizeiteinrichtungen im Freien (Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih) für kleine Gruppen von bis zu 20 Personen.
- Öffnung von Sportanlagen für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport im Freien für kleine Gruppen bis 20 Personen.
- Öffnung von Außenbereichen von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern sowie Badeseen.