Lockerung der Maskenpflicht in Schulen

Mit dem Ausruf der „Pandemiestufe Drei“ galt an Baden-Württembergs Schulen von der 5. Klasse ab eine strikte Maskenpflicht. Diese wurde jetzt zum Teil wieder gelockert. Grund dafür sind Nachrichten mehrerer Schulen, die das ständige Tragen des Mund-Nasen-Schutzes, für Schüler und Lehrer, als schwer belastend beschreiben. Darauf reagiert Kultusministerin Susanne Eisenmann wie folgt:

„Uns haben in den vergangenen Tagen zahlreiche Rückmeldungen aus den Schulen und seitens der Eltern erreicht, dass diese dauerhafte Maskenpflicht eine besondere Belastung für die Schülerinnen und Schüler aber auch für die Lehrkräfte darstellt. Das können wir gut nachvollziehen. Deshalb haben wir die Regelungen nun dahingehend angepasst, dass während der Pause im Schulhof, also außerhalb des Schulgebäudes im Freien, die Maske abgenommen werden darf, sofern der Abstand zu anderen Personen mindestens 1,5 Meter beträgt“.

Außerdem ist die außerschulische Nutzung der Schule wieder genehmigt. Darauf sind vor allem Musikschulen oder Volkshochschulen angewiesen, die die Räume auch außerhalb des Stundenplans benötigen.

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