Lieber 2G als 3G - Schuhladenbesitzerin sieht Vorteile für ihren Geschäftsbetrieb

Seit vergangenen Samstag gilt im ganzen Land im Einzelhandel die 2G-Regelung, mit Ausnahme von Geschäften der Grundversorgung. Der Handelsverband Baden-Württemberg sieht den Einzelhandel im Land durch die 2G-Regel und die zusätzlichen Kontrollen unzulässig benachteiligt und befürchtet speziell jetzt im eigentlich starken Vorweihnachtsgeschäft massive Umsatzeinbußen.

Eine Inhaberin eines Schuhladens im Stuttgarter Osten sieht die Einführung aber gar nicht so kritisch. Sie ist sogar der Meinung, für ihren täglichen Geschäftsbetrieb ist 2G deutlich besser als 3G. Zu oft hätte sie in ihrem Laden mit den Kunden lange Diskussionen führen müssen und die Kontrolle der Testzertifikate zusätzlich noch viel Zeit in Anspruch genommen. Auch Umsatzeinbußen kann sie bislang nicht bestätigen.

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