Im Prozess um die Tötung eines 54-jährigen Mannes in Munderkingen im Alb-Donau-Kreis ist ein Urteil gefallen. Das Landgericht Ulm verurteilt den 30-jährigen Angeklagten zu lebenslanger Haft. Das hatte auch die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer gefordert. Ein psychiatrisches Gutachten hat zu keinem eindeutigen Ergebnis geführt, der Sachverständiger geht aber davon aus, dass der Mann seinen Arbeitskollegen bewusst getötet habe. Der 30-jährige hat im Juni vergangenen Jahres seinen Arbeitskollegen während einer Pause mit neun Messerstichen getötet.