Bei einem Kauf im Internet findet formal ein Kaufvertrag statt zwischen dem Verkäufer und dem Käufer statt. Das dafür bisher geltende sogenannte Kaufvertragsrecht ist allerdings über 20 Jahre alt und hat nur ungenügend den digitalen Kauf im Internet geregelt. Es kam dabei immer wieder zu Auswüchsen, bei welchen schwarze Schafe den Verbraucher irreführen konnten oder eine Stornierung bzw. Kündigung des Kaufs deutlich erschwert hatten. Neu ist: ab dem 1.1. 2022 sind insbesondere Online-Marktplätze zu mehr Transparenz verpflichtet und die Verbraucherrechte sind bei digitalen Produkten gestärkt. Ab dem 1.7. muss darüber hinaus die Kündigung eines digitalen Produkts in der EU genauso einfach gehen wie der Kauf, zum Beispiel mit einem Button. Damit erhofft sich der Gesetzgeber ein deutlich höheres Verbraucherschutzniveau.